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Sicherheit, Wertbeständigkeit und Gewinn
sind die Merkmale, die bei jeder Investitionsentscheidung
berücksichtigt werden sollten.
Guido Perdomo wurde in Santiago, Dominikanische Republik,
geboren. Er ist Anwalt und promovierte 1985 an der Pontificia
Universidad Católica Madre y Maestra Law School. Er
besuchte außerdem die Haward Law School in Boston. Guido
Perdomo bietet die notwendigen rechtlichen Hilfen, die bei
Immobilien-Transaktionen erforderlich sind, auch bei Aufenthaltsgenehmigungen,
Firmengründung und vielen anderen rechtlichen Dienstleistungen.
Er spricht fliessend Englisch und Französisch. Guido
Perdomo ist verheiratet und hat drei Kinder.
In der Dominikanischen Republik können Ausländer
sehr einfach Eigentum erwerben. Dieses Eigentum
kann wahlweise unter dem eigenen Namen oder dem
Namen einer Dominikanischen Firma geführt werden.
Für gewöhnlich wird das Geld zum Eigentumserwerb
vom Käufer per Banküberweisung oder Scheck
auf das Notaranderkonto gezahlt. Dieser Betrag
wird dann dem Verkäufer vom Notaranderkonto
überwiesen, nachdem der Titel einwandfrei ist.
Nach Abschluss der Geldtransaktionen wird der Titel
auf den Namen des Käufers oder die Firma übertragen,
und beim Katasteramt der Dominikanischen
Republik eingetragen.
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Die Erbfolge ist in der Dominikanischen Republik
Gesetzlich geregelt. Es gibt eine einmalige 3%ige Grunderwerbssteuer.
Die Notargebühren betragen gewöhnlich 1% des Kaufpreises.
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für den Erwerb
von Immobilien nicht erforderlich. Unser Anwalt wird Ihnen
jedoch gerne bei der Beschaffung der Aufenthaltserlaubnis
behilflich sein. Dafür werden etwa 8 Wochen benötigt.
Der Bearbeitungsvorgang ist nicht schwierig und leicht erschwinglich.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie Lic. Guido
Perdomo unter: guidoperdomo@yahoo.com.
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