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Voraussetzungen für den Immobilienerwerb in der Dominikanischen Republik
Es gibt in der Dominikanischen Republik keine Einschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer.
Sie sollten aber vor dem Kauf einen Rechtsanwalt beauftragen, die rechtliche Situation des Grundstücks bzw. Gebäudes zu prüfen. Dafür muss der Verkäufer dem Kaufinteressenten Kopien des Grundbuchauszugs, des Gebäudeplans, seines Ausweises oder Passes, Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die Immobilie entweder steuerbefreit ist oder dass alle Steuern korrekt gezahlt wurden, Firmendokumente und eine Verkaufsgenehmigung (soweit zutreffend) sowie die Bestimmungen für die Wohnanlage (soweit zutreffend) aushändigen.
Zur Übertragung der Eigentumsrechte an Immobilien sind die folgenden Schritte nötig:
Der Kaufvertrag muss im Beisein eines Notars unterzeichnet werden. Wenn der Verkäufer verheiratet ist, ist auch die Unterschrift des Ehepartners erforderlich. Der Kaufvertrag beinhaltet die juristische Beschreibung der Immobilie, den Preis und alle anderen Bedingungen.
Veranlagung der Immobilie durch das zuständige Finanzamt und Zahlung der entsprechenden Grunderwerbsteuer.
Der Kaufvertrag und der Grundbuchauszug des Verkäufers werden zusammen mit den Dokumenten des Finanzamts und Kopien der Ausweise bzw. Pässe der Vertragsparteien im Grundbuchamt hinterlegt, in dessen Zuständigkeitsgebiet die verkaufte Immobilie liegt.
Das Grundbuchamt stellt einen neuen Grundbuchauszug im Namen des Käufers aus und entzieht der dem Verkäufer ausgestellten älteren Urkunde die Gültigkeit. Abhängig vom Grundbuchamt, in dem der Kauf gemeldet wird, können von der Unterzeichnung des Kaufvertrags bis zur Ausstellung des neuen Grundbuchauszugs einige Tage bis einige Monate vergehen.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer beträgt drei Prozent (3%) des Kaufwertes. Als Kaufwert wird der jeweils höchste Wert zugrunde gelegt, der bei Veranlagung durch das Finanzamt ermittelt wurde oder im Kaufvertrag ausgewiesen ist (Marktwert).
Vererbung von Immobilien durch Ausländer
Es gibt in der Dominikanischen Republik keine Einschränkungen für die Vererbung von Grundeigentum durch Ausländer. Die Erbschaftsteuer beträgt 3% des veranlagten Wertes der Immobilie. Wenn der Begünstigte seinen Wohnsitz außerhalb der Dominikanischen Republik hat, wird ein Zuschlag von 50% auf die Erbschaftsteuer fällig.
Grundsteuer
Mit dem Gesetz 288-04 wurde die jährliche Grundsteuer auf 1% erhöht und der Basiswert für die Besteuerung folgendermaßen festgelegt:
Häuser mit einem Gesamtpreis einschließlich Grundstück von 5 Millionen Peso oder mehr zuzüglich eines jährlichen Inflationsausgleichs.
Nicht entwickelte Grundstücke und nicht für Wohnzwecke genutzte Immobilien einschließlich für gewerbliche, industrielle oder professionelle Aktivitäten vorgesehener Besitz mit einem Preis von mindestens 5 Millionen Peso.
Die Grundsteuer von 1% gilt nur für Immobilien mit einem Wert von mehr als 5 Millionen Peso.
Gesetz 557-05 gewährt eine Steuerbefreiung für Unternehmen, da diese gemäß der dominikanischen Abgabenordnung bereits mit einer Vermögensteuer in Höhe von 1% des Vermögenswertes belegt werden.
Der Wert des Vermögens im Sinne dieser Steuer entspricht dem in der Bilanz des Unternehmens nach Abschreibungen ausgewiesenen Wert der Immobilie. Zahlungen zur Schuldentilgung und Wertberichtigungen für uneinbringliche Forderungen werden (ohne Inflationsausgleich) abgezogen.
Gemäß Artikel 407 der geänderten Abgabenordnung werden die für diese Steuer zu zahlenden Beträge als Guthaben gegen die im Finanzjahr zu zahlende und in der Bilanz aufgeführte Einkommensteuer betrachtet. Ist der als Einkommensteuer gezahlte Betrag gleich hoch oder höher als die zu zahlende Vermögensteuer, erlischt diese Zahlungsforderung. Wenn nach der Zahlung ein Restbetrag an zu begleichender Vermögensteuer übrig bleibt, ist diese Differenz gemäß Artikel 405 der Abgabenordnung in zwei Raten zu zahlen.
Aufenthaltsgenehmigung
Zum Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung in der Dominikanischen Republik sind die folgenden Schritte und Dokumente erforderlich:
Medizinische Tests (Blut, Urin und Röntgenbild des Oberkörpers) in Santo Domingo (kann von uns organisiert werden)
Geburtsurkunde im Original
Heiratsurkunde im Original (soweit zutreffend)
8 Fotos von vorn 2x2 und 4 Profilfotos 2x2 (Schultern bedeckt, ohne Ohrringe, Sonnenbrille usw.)
Farbkopie des Passes (erste bis letzte Seite)
Nachweis über Investitionen in der Dominikanischen Republik oder Bankauskunft, aus der hervorgeht, dass die Person über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um im Land zu leben, ohne dem Staat zur Last zu fallen.
Nachdem die Dokumente bei der Einwanderungsbehörde eingereicht wurden, kann es 3 bis 4 Monate dauern, bis eine provisorische Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wird. Diese ist für ein (1) Jahr gültig. Der Antragsteller erhält einen vorläufigen Residenten- und einen Personalausweis (Cédula de Identidad).
Unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung
Ein Jahr nach Gewährung der provisorischen Genehmigung sind die folgenden Schritte und Dokumente erforderlich, um eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten:
Vorläufiger Residentenausweis im Original
Medizinische Tests (Blut, Urin und Röntgenbild des Oberkörpers) in Santo Domingo (kann von uns organisiert werden)
8 Fotos von vorn 2x2 und 4 Profilfotos 2x2 (Schultern bedeckt, ohne Ohrringe, Sonnenbrille usw.)
Nachdem die Dokumente bei der Einwanderungsbehörde eingereicht und genehmigt wurden, erhält der Antragsteller einen unbeschränkten Residentenausweis. Dieser ist 2 Jahre lang gültig und kann danach immer wieder für jeweils 2 Jahre verlängert werden.
Eintragung einer Kapitalgesellschaft
Bei der Gründung eine Kapitalgesellschaft sind dem mit der Eintragung beauftragten Anwalt die folgenden Informationen auszuhändigen:
Daten der Anteilseigner (vollständiger Name, Nationalität, Beruf, Familienstand, Anschrift und Nummer des Passes oder des dominikanischen Ausweises (Cédula)). Laut Gesetz der Dominikanischen Republik muss eine Kapitalgesellschaft mindestens sieben Anteilseigner haben. Die meisten Unternehmen erfüllen diese Vorschrift, indem sie Treuhand-Gesellschafter einbeziehen, die nur einen symbolischen Anteil an der Gesellschaft halten. Treuhand-Gesellschafter werden im Allgemeinen von der Anwaltskanzlei gestellt, die die Eintragung vornimmt.
Gewünschter Name und Hauptsitz des Unternehmens.
Stammkapital des Unternehmens. Das Stammkapital ist der Betrag, der für die Erfüllung des Unternehmenszwecks als erforderlich und ausreichend angesehen wird. Er dient als Basiswert für die Berechnung der Gesellschaftsteuer. Bevor eine Kapitalgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen kann, müssen mindestens 10% des Stammkapitals eingezahlt sein.
Unternehmensweck.
Führungsstruktur.
Art der auszugebenden Anteile. Bei den Anteilen kann es sich um „Namensaktien“ (Übertragungen werden in den Unternehmensbüchern registriert und müssen von den Beteiligten unterzeichnet werden), „Zahlbar an“ (Übertragung durch Indossament des Anteilsscheins) oder „Inhaberaktien“ (Übertragung durch tatsächliche Übergabe des Anteilsscheins) handeln.
Kapitalgesellschaften unterliegen in der Dominikanischen Republik den folgenden Steuern:
Einkommensteuer. Der Einkommensteuersatz für Kapitalgesellschaften nach dominikanischem Recht liegt bei 25% des Nettoeinkommens. Zinsen auf Schulden sind steuerlich abzugsfähig. Mit Gesetz 557-95 wurde der Steuersatz vorübergehend auf 30% für das Jahr 2006, 29% für 2007 und 27% für 2008 angehoben. 2009 sinkt der Satz wieder auf 25%.
Vermögensteuer. Kapitalgesellschaften zahlen eine jährliche Vermögensteuer von 1% („Impuesto sobre Activos“). Diese Steuer ist praktisch eine Mindeststeuer, da der zu zahlende Betrag von der veranlagten Einkommensteuer abgezogen wird.
Mehrwertsteuer („Impuesto a la Transferencia de Bienes Industrializados y Servicios – ITBIS“). Die meisten gewerblichen Transaktionen unterliegen einer Mehrwertsteuer („ITBIS“) von 16%. Kapitalgesellschaften sind außerdem zur Abführung von Dividenden-, Lohn- und anderen Steuern verpflichtet.
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1 Meter |
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3.28 Fuß |
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1 Meter² |
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10.76 Fuß² |
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1 Acre |
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43,560 Fuß² |
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1 Acre |
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4,047 Meter² |
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1 Hektar |
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10,000 Meter² |
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1 Hektar |
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2.471 Acres |
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1 Area |
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100 Meter² |
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1 Centiarea |
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1 Meter² |
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1 Tarea |
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628.89 Meter² |
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