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Sicherheit, Wertbeständigkeit und Gewinn sind die Merkmale, die bei jeder Investitionsentscheidung berücksichtigt werden sollten.

Guido Perdomo wurde in Santiago, Dominikanische Republik, geboren. Er ist Anwalt und promovierte 1985 an der Pontificia Universidad Católica Madre y Maestra Law School. Er besuchte außerdem die Haward Law School in Boston. Guido Perdomo bietet die notwendigen rechtlichen Hilfen, die bei Immobilien-Transaktionen erforderlich sind, auch bei Aufenthaltsgenehmigungen, Firmengründung und vielen anderen rechtlichen Dienstleistungen. Er spricht fliessend Englisch und Französisch. Guido Perdomo ist verheiratet und hat drei Kinder.


In der Dominikanischen Republik können Ausländer sehr einfach Eigentum erwerben. Dieses Eigentum kann wahlweise unter dem eigenen Namen oder dem Namen einer Dominikanischen Firma geführt werden. Für gewöhnlich wird das Geld zum Eigentumserwerb vom Käufer per Banküberweisung oder Scheck auf das Notaranderkonto gezahlt. Dieser Betrag wird dann dem Verkäufer vom Notaranderkonto überwiesen, nachdem der Titel einwandfrei ist. Nach Abschluss der Geldtransaktionen wird der Titel auf den Namen des Käufers oder die Firma übertragen, und beim Katasteramt der Dominikanischen Republik eingetragen.

Guido Perdomo,
Notar.

Die Erbfolge ist in der Dominikanischen Republik Gesetzlich geregelt. Es gibt eine einmalige 3%ige Grunderwerbssteuer. Die Notargebühren betragen gewöhnlich 1% des Kaufpreises. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für den Erwerb von Immobilien nicht erforderlich. Unser Anwalt wird Ihnen jedoch gerne bei der Beschaffung der Aufenthaltserlaubnis behilflich sein. Dafür werden etwa 8 Wochen benötigt. Der Bearbeitungsvorgang ist nicht schwierig und leicht erschwinglich.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie Lic. Guido Perdomo unter: guidoperdomo@yahoo.com.